Ganzjährig, fachkompetent und zu fairen Preisen.
Grundsätzlich gilt:
Die Steuererklärung macht man immer dann, wenn ein Kalenderjahr vorbei ist. Ab dem 01. Januar können
sie also die Steuererklärung für das Jahr davor machen. Theoretisch, denn die meisten lassen sich
damit lieber mehr Zeit.
Stichtage:
Sie haben ab sofort bis zum 31.Juli Zeit.
Arbeiten Sie mit Ihrem D-LHV Berater oder einem anderen Steuerexperten zusammen, dann haben Sie bis
zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres Zeit.
Frist verpasst:
Kümmern Sie sich, den es drohen Zwangsgelder, Verspätungszuschläge und / oder Steuerschätzungen.